Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen


1. Mit der Teilnahme an unserer Auktion erkennen der Bieter und der Käufer die nachstehenden Verkaufsbedingungen an.
2. Dem Ersteigerer wird auf Wunsch der Auftraggeber der Ort der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
3. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamationen ausgeschlossen sind und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.
4. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
5. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
6. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer neu anbieten, in allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.
7. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 15 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
9. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindesterlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
10. Das Kaufobjekt gilt mit der Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift - auf den Käufer über.
11. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Abholung der ersteigerten Objekte, wobei sich Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten.
12. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
13. Alle Besucher der Versteigerung haften für die verursachten Schäden, gleich welcher Art.
14. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
15. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers, Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
16. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
17. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
18. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
19. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Missbrauch mit der Bieternummer haftet der Bieter.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cottbus.

AGB Stand: 01.01.2001