| 1. |
Mit
der Teilnahme an unserer Auktion erkennen der Bieter
und der Käufer die nachstehenden Verkaufsbedingungen
an. |
| 2. |
Dem
Ersteigerer wird auf Wunsch der Auftraggeber der Ort
der jeweiligen Objekte mitgeteilt. |
| 3. |
Die
Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie
sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der
Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamationen ausgeschlossen
sind und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit,
Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige
Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Technische
Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind
unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig
und nach bestem Gewissen erstellt. |
| 4. |
In
der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert.
In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die
Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern
oder zusammenzufassen. |
| 5. |
Jedes
Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen
und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt
erfolgen. |
| 6. |
Den
Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot
vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere
Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über
den Zuschlag, kann der Versteigerer neu anbieten,
in allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. |
| 7. |
Alle
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes
von 15 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| 8. |
Die
Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach
seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt. |
| 9. |
Die
Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten
Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer
erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten,
wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei
wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt
für den Mindesterlös persönlich haftbar, auf einen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch. |
| 10. |
Das
Kaufobjekt gilt mit der Zuschlagserteilung als dem
Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des
zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung
durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere
für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst
nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter
Gutschrift - auf den Käufer über. |
| 11. |
Erst
nach vollständiger Zahlung erfolgt die Abholung der
ersteigerten Objekte, wobei sich Preise für jeden
Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert
und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten
werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. |
| 12. |
Für
Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und
Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen
von Geräten ist strengstens untersagt. |
| 13. |
Alle
Besucher der Versteigerung haften für die verursachten
Schäden, gleich welcher Art. |
| 14. |
Für
Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten
etc. haftet der Käufer. |
| 15. |
Der
Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für
Rechnung des Auftraggebers, Kaufgelder und Nebenforderungen
einzuziehen und einzuklagen. |
| 16. |
Ein
Bieter, welcher im Auftrag eines anderen ersteigert,
haftet neben diesem selbstschuldnerisch. |
| 17. |
Während
oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte
Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass
nachträgliche Korrekturen zulässig sind. |
| 18. |
Wir
nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien
und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) hingewiesen wird. |
| 19. |
Jeder
Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte
bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren.
Für Missbrauch mit der Bieternummer haftet der Bieter. |
| 20. |
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Cottbus. |